Recht (subjektives)

Das subjektive Recht ist die Befugnis, etwas als das Seinige zu fordern, zu besitzen und darüber mit Ausschluss anderer zu seinem Nutzen zu verfügen.

Begriffs-Nr.: 657

Englisch: Law (subjective) (512)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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