Rückversicherung
Die Rückversicherung ist diejenige Versicherung, durch welche ein Versicherer (der Haupt- oder Erstversicherer) sich fϋr die einem Versicherten gegenüber übernommenen Zahlungsverpflichtung von einem andern (dem Rückversicherer) eine teilweise oder ganze Deckung versprechen lässt.
Begriffs-Nr.: 706
Englisch: Reinsurance (733)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020