Rückfall

Der Rückfall ist die Verübung eines Delikts nach gänzlicher oder teilweiser Erstehung oder Erlassung einer Strafe, die wegen eines früher begangenen Delikts ausgesprochen wurde.

Begriffs-Nr.: 703

Englisch: Relapse (734)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email