Rückfall
Der Rückfall ist die Verübung eines Delikts nach gänzlicher oder teilweiser Erstehung oder Erlassung einer Strafe, die wegen eines früher begangenen Delikts ausgesprochen wurde.
Begriffs-Nr.: 703
Englisch: Relapse (734)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020