Prävarikation
Die Prävarikation (Parteiverrat) ist Amtsvergehen des Anwaltes. Der Tatbestand besteht in pflichtwidriger, beiden Parteien in derselben Sache durch Rat und Beistand gewährten, Rechtshilfe.
Begriffs-Nr.: 626
Englisch: Prevarication (680)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020