Prospektbilligung

Ein Wertpapierprospekt ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Kohärenz zu prüfen. Erst nach Billigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde darf der Prospekt veröffentlicht und das öffentliche Angebot gestartet werden.

Begriffs-Nr.: 638

Englisch: Prospectus Validation (701)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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