Prorogation

Die Prorogation ist Zuständigkeit eines an sich nicht zuständigen Gerichts infolge Parteiverhaltens (Vereinbarung, vorbehaltlose Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache, Verzicht des Beklagten auf die Rüge der Unzuständigkeit).

Begriffs-Nr.: 637

Englisch: Prorogation (699)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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