Privatstrafkläger
Der Privatstrafkläger ist nur derjenige Geschädigte, der nach dem kantonalen Strafprozessrecht die Strafanklage allein, an Stelle eines nicht in Funktion tretenden öffentlichen Anklägers vertritt.
Begriffs-Nr.: 634
Englisch: Private plaintiff (687)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020