Partiarisches Rechtsgeschäft
Ein partiarisches Rechtsgeschäft ist ein solches, bei dem jemand am Gewinn eines Unternehmens beteiligt wird, ohne Teilhaber (Gesellschafter) sein zu wollen.
Begriffs-Nr.: 600
Englisch: Partiaric legal transaction (637)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020