Partiarisches Rechtsgeschäft

Ein partiarisches Rechtsgeschäft ist ein solches, bei dem jemand am Gewinn eines Unternehmens beteiligt wird, ohne Teilhaber (Gesellschafter) sein zu wollen.

Begriffs-Nr.: 600

Englisch: Partiaric legal transaction (637)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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