Outsourcing

Outsourcing bzw. Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen. Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das grenzt Outsourcing von sonstigen Partnerschaften ab. Beim Outsourcing kauft sich eine bestehende Fondsleitung verschiedene Dienstleistungen aus der Wertschöpfungskette beim Outsourcing-Partner

Begriffs-Nr.: 594

Englisch: Outsourcing (628)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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