Opportunitätsprinzip
Das Opportunitätsprinzip besagt, dass die Anklagebehörde die rechtlich zulässige Strafverfolgung nach Gutdünken aus Gründen der Zweckmässigkeit unterlassen kann.
Begriffs-Nr.: 588
Englisch: Opportunity principle (622)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020