Objektives Recht

Als objektives Recht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtssätze. Somit ist mit dem Begriff der Rechtsordnung das geschriebene Recht und auch das Gewohnheitsrecht umfasst.

Begriffs-Nr.: 574

Englisch: Objective right (604)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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