Notverordnung

Die Notverordnung ist eine gesetzesvertretende Verordnung. Die Regierung trifft in einem Zustand echter Not des Staates und bei offenbarer Unmöglichkeit den Gesetzgebungsweg sofort gesetzgeberische Entscheidungen in Form der provisorischen Anordnungen. Bei jeder Notverordnung muss die gesetzgebende Behörde in einem zweiten Schritt dazu Stellung nehmen und über den Tatbestand der Notverordnung entscheiden können. Bundesrätliche Notverordnungen fanden zum Beispiel im Rahmen des COVID-19-Pandemie Anwendung.

Begriffs-Nr.: 571

Englisch: Emergency ordinance (322)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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