Notifikation eines Prospekts (EU-Pass)

Ein durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligter Wertpapierprospekt erlaubt es, auch in anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein öffentliches Angebot von Wertpapieren zu unterbreiten bzw. eine Zulassung zu einem geregelten Markt zu beantragen.

Begriffs-Nr.: 566

Englisch: Notification of a prospectus (EU passport) (600)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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