MiFIR
In der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), werden Anforderungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Handelstransparenzdaten und die Meldung von Geschäftsdaten an die zuständigen Behörden geregelt sowie Barrieren beseitigt, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Clearing-Einrichtungen verhinderten. Zur Stärkung der Transparenz auf den Derivatemärkten werden zudem Regelungen eingeführt, die eine Verlagerung eines grossen Teils des Derivatehandels an organisierte Handelsplätze bezwecken sowie ausserdem spezifische Aufsichtsmassnahmen in Bezug auf Finanzinstrumente und Derivatepositionen festgelegt.
Begriffs-Nr.: 541
Englisch: MiFIR (576)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018