lus sanguinis
Das ius sanguinis (Blutsrecht) bezeichnet die Abstammung von einem oder einer Staatsangehörigen als Titel für die Erwerbung jener Staatsangehörigkeit; sie bildet die qualifizierte inländische Anknüpfung, die Voraussetzung einer näheren tatsächlichen Beziehung zwischen der in Betracht kommenden Person und dem Staat.
Begriffs-Nr.: 525
Englisch: Lus sanguinis (554)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020