Kurator

Der Kurator ist ein gerichtlich bestelltes öffentliches Organ des Staates zur gleichmässigen Wahrnehmung der Interessen des Schuldners und des Gläubigers, gleich wie der Sachwalter im Nachlass und die Konkursverwaltung.

Begriffs-Nr.: 494

Englisch: Curator (234)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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