Konstituierungsbeschluss

Der Konstituierungsbeschluss ist der von der Generalversammlung der Aktienzeichner bewirkte und vom Gesetz an eine Reihe bestimmter Voraussetzungen geknüpfte eigentliche Gründungakt der Aktiengesellschaft.

Begriffs-Nr.: 472

Englisch: Resolution on the constitution (745)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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