Konstituierungsbeschluss
Der Konstituierungsbeschluss ist der von der Generalversammlung der Aktienzeichner bewirkte und vom Gesetz an eine Reihe bestimmter Voraussetzungen geknüpfte eigentliche Gründungakt der Aktiengesellschaft.
Begriffs-Nr.: 472
Englisch: Resolution on the constitution (745)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020