Konkursschutz

Fonds investieren ihre Mittel an den Börsen. Sicher ist nichts, verlässliche Garantien gibt es keine. Fonds sind ähnlich wie Aktien und Obligationen uneingeschränkt, d.h. in Abhängigkeit ihrer Anlageausrichtung, kleineren oder grösseren Kursschwankungen ausgesetzt. Hingegen befindet sich das Fondsvermögen nicht in der Bilanz des Fondsanbieters: Im Falle eines Konkurses werden die Fondsvermögen zugunsten der Anleger rechtliche abgesondert. Ein sogenanntes Emittentenrisiko wie bei anderen Anlageformen (Obligationen und strukturierten Produkten) besteht bei den Fonds folglich nicht.

Begriffs-Nr.: 468

Englisch: Insolvency protection (458)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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