Jurisprudenz

Jurisprudenz ist für den Gesetzgeber wie für de Rechtsanwender eine permanente Rechtserörterung, bei welcher Verständnis für den Sachverhalt, Einsicht in die jeweiligen Interessen und die Wertung der Sach- und Rechtslage im Vordergrund stehen.

Begriffs-Nr.: 449

Englisch: Jurisprudence (504)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email