Jurisprudenz
Jurisprudenz ist für den Gesetzgeber wie für de Rechtsanwender eine permanente Rechtserörterung, bei welcher Verständnis für den Sachverhalt, Einsicht in die jeweiligen Interessen und die Wertung der Sach- und Rechtslage im Vordergrund stehen.
Begriffs-Nr.: 449
Englisch: Jurisprudence (504)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020