Inventar
Das erbrechtliche Inventar ist Feststellung der Aktiven und Passiven des Nachlasses zum Zwecke seiner Sicherung durch behördliche Feststellung seines Bestandes unmittelbar nach dem Erbgang.
Begriffs-Nr.: 439
Englisch: Inventory (477)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020