Internal Investment Guidelines (IIG)

Die Fondsleitung gibt Internal Investment Guidelines vor, die enger sind als der Fondsvertrag, sie gelten als Sicherheitsdistanz zu den Anlagerestriktionen. Sie sind dem Anleger nicht versprochen, nicht einklagbar. Die Depotbank prüft die IIG nur auf die vertragliche Verpflichtung hin, nicht von Gesetzes wegen. Hier entsteht (im Gegensatz zum Fall der Verletzung von Anlagerestriktionen) gerne Eskalation über die Fondsleitung hinaus.).

Begriffs-Nr.: 436

Englisch: Internal Investment Guidelines (IIG) (472)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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