Immaterialgüterrechte

Immaterialgüterrechte sind absolute Rechte, die ihrem Träger eine ausschliessliche Herrschaft über geistige Errungenschaften gewähren (das können Erfindungen, Marken, Firmen etc. sein).

Begriffs-Nr.: 419

Englisch: Intellectual property rights (467)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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