Immaterialgüterrechte
Immaterialgüterrechte sind absolute Rechte, die ihrem Träger eine ausschliessliche Herrschaft über geistige Errungenschaften gewähren (das können Erfindungen, Marken, Firmen etc. sein).
Begriffs-Nr.: 419
Englisch: Intellectual property rights (467)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020