Güterabwägungsprinzip
In Lebenslagen, in welchen eine den äusseren Tatbestand einer Verbrechensform erfüllende Handlung das einzige Mittel ist, um ein (anderes) Rechtsgut zu schützen oder eine vom Recht auferlegte oder anerkannte Pflicht zu erfüllen, ist die Frage, ob die Handlung rechtmässig oder nicht verboten oder aber rechtswidrig ist, anhand des dem geltenden Recht zu entnehmenden Wertverhältnisses der im Widerstreit stehenden Rechtsgüter oder Pflichten zu entscheiden.
Begriffs-Nr.: 404
Englisch: Weighing of goods and services (879)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020