Gewerbsmässigkeit

Die strafrechtliche Gewerbsmässigkeit bedeutet die Absicht, sich durch wiederholte Begehung des nämlichen Deliktes eine (wenn auch nicht gerade dauernde) Einnahmequelle zu verschaffen.

Begriffs-Nr.: 387

Englisch: Commercial status (169)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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