Gewerbsmässigkeit
Die strafrechtliche Gewerbsmässigkeit bedeutet die Absicht, sich durch wiederholte Begehung des nämlichen Deliktes eine (wenn auch nicht gerade dauernde) Einnahmequelle zu verschaffen.
Begriffs-Nr.: 387
Englisch: Commercial status (169)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020