Gesetzeskonkurrenz (echte)

Eine echte Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn der Gesetzgeber ein und dieselbe Norm in verschiedenen Strafgesetzen aufstellt und die Zuwiderhandlung gegen sie in besonderer Gestaltung und Ausführung behandelt hat und dann in jedem Gesetz eine Strafdrohung bezüglich derselben Norm ausspricht.

Begriffs-Nr.: 382

Englisch: Legal competition (genuine) (518)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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