Gebietshoheit

Die Gebietshoheit ist der Schauplatz der staatlichen Herrschaft und bezeichnet räumlich die Grenzen, innerhalb deren sich die eigene Staatsgewalt betätigen darf und die Ausübung einer fremden Staatsgewalt unzulässig ist.

Begriffs-Nr.: 367

Englisch: Territorial jurisdiction (842)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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