Freie Beweiswürdigung
Die freie Beweiswürdigung ist das im Strafprozess grundsätzlich geltende Prinzip, dass der Richter seine Überzeugung bildet, ohne an gesetzliche Beweisregeln gebunden zu sein, dass jede Beweiserbringung grundsätzlich gleichwertig ist.
Begriffs-Nr.: 358
Englisch: Free consideration of evidence (391)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020