Familienfideikommiss

Definiert wird das Familienfideikommiss als ein Sonderverm&oumlgen ohne Rechtspers&oumlnlichkeit, welches durch den Fideikommissar in einer beschr&aumlnkten Eigent&uumlmerstellung gefestigt und verwaltet wird, weder ver&aumlussert noch belastet werden darf, einem besonderen ideellen und auch materiellen famili&aumlren Zweck gewidmet ist und zum Schutz vor Zersplitterung des Besitzes einer festgesetzten origin&aumlren familien- und erbrechtlichen Sukzession folgt.

Begriffs-Nr.: 331

Englisch: Family Fideicommissum (362)

Quelle: Marcel Lötscher, 22.04.2014

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