Familienfideikommiss
Definiert wird das Familienfideikommiss als ein Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit, welches durch den Fideikommissar in einer beschränkten Eigentümerstellung gefestigt und verwaltet wird, weder veräussert noch belastet werden darf, einem besonderen ideellen und auch materiellen familiären Zweck gewidmet ist und zum Schutz vor Zersplitterung des Besitzes einer festgesetzten originären familien- und erbrechtlichen Sukzession folgt.
Begriffs-Nr.: 331
Englisch: Family Fideicommissum (362)
Quelle: Marcel Lötscher, 22.04.2014