Fahrnis

Fahrnis sind die ihrer Natur nach beweglichen körperlichen Sachen, sowie die Naturkräfte, die der rechtlichen Herrschaft unterworfen werden und nicht zu den Grundstücken gerechnet werden können.

Begriffs-Nr.: 329

Englisch: Trip (860)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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