Externe Ratingagentur
Eine externe Ratingagentur erstellt Bonitätsbewertungen von Schuldnern, die den Kriterien der Objektivität, Unabhängigkeit, Transparenz und internationaler Anerkennung entsprechen und in regelmässigen Abständen veröffentlicht werden. Die Ratings (Bonitätsbewertungen) einer externen Ratingagentur können von den Kreditinstituten zur Eigenmittelberechnung verwendet werden, wenn die Ratingagentur gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen zugelassen oder zertifiziert wurde.
Begriffs-Nr.: 325
Englisch: External rating agency (355)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018