Eventualmaxime

Die Eventualmaxime besagt, dass von einem bestimmten Abschnitt des Verfahrens ab neue Angriffs-, Verteidigung- und Beweismittel überhaupt nicht oder nur noch unter gewissen Voraussetzungen berücksichtigt werden dürfen.

Begriffs-Nr.: 323

Englisch: Contingency maxim (197)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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