EU-Pass für Verwaltungs-gesellschaften

OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) können im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigniederlassung Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen. Die Berechtigung zur grenzüberschreitenden Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen in Mitgliedstaaten entsteht nach Durchführung eines Notifikationsverfahrens seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde und wir auch Europäischer Pass genannt. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach erfolgter Notifikation auch einzelne Fondsprodukte grenzüberschreitend zu vertreiben.

Begriffs-Nr.: 316

Englisch: European passport for asset management companies (343)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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