Erbschein
Erbschein ist das Legitimationsattest, der dem testamentarischen wie dem gesetzlichen Erben und (mutatis mutandis) dem Nutzniessungsberechtigten erteilt wird, als Zeugnis über sein Erbrecht.
Begriffs-Nr.: 310
Englisch: Certificate of inheritance (148)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020