Enteignung

Die Enteignung (Expropriation) ist eine im öffentlichen Interesse durch obrigkeitlichen Verwaltungsakt erfolgende Beschränkung oder Entziehung subjektiver Vermögensrechte gegen Entschädigung (originäre Erwerbsart).

Begriffs-Nr.: 305

Englisch: Expropriation (353)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email