Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist eine durch obligatorischen Vertrag begründete Gemeinschaft einer Mehrheit von Rechtssubjekten, welche mit gemeinsamen Mitteln einen gemeinsamen Zweck verfolgt, der entweder kein kaufmännischer Gewerbebetrieb ist und ohne Eintragung ins Handelsregister bestehen kann oder dann nicht unter gemeinsamer Firma angestrebt wird. Die einfache Gesellschaft ist somit die vertragsmässige Vereinigung mehrerer Personen oder Personengesamtheiten zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.
Begriffs-Nr.: 296
Englisch: Simple society (793)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020