Domizilland
Land, in dem die Fondsgesellschaft und Depotbank der Anlagefonds ansässig und dessen Gesetzgebung unterstellt sind. Dadurch wird auch das Domizilland der Anlagefonds definiert.
Begriffs-Nr.: 280
Englisch: Home country (432)
Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018