Dispositives Recht
Das dispositives Recht ist die subsidiäre gesetzliche Regelung, die gegenteiliger Vereinbarung weicht. Es kommt nur dann zur Anwendung, wenn keine oder keine unzweideutige Bestimmung durch die Parteien getroffen wurde.
Begriffs-Nr.: 272
Englisch: Dispositive law (295)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020