Dingliches Recht
Als dingliches Rechte sind absolute Rechte. Eine Sache wird der unmittelbaren Herrschaft eines Berechtigten unterstellt. Es gibt zwei Arten von dinglichen Rechten. Das Eigentum, als volles dingliches Recht und die beschränkten dinglichen Rechten.
Begriffs-Nr.: 264
Englisch: Right in rem (752)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020