Derogierendes Gewohnheitsrecht
Das derogierende Gewohnheitsrecht ist die Verdrängung einer gesetzlichen Norm durch geänderte Rechtsüberzeugung und entsprechende Übung.
Begriffs-Nr.: 254
Englisch: Derogating customary law (269)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020