Delictum commissivum per omissionem

Delictum commissivum per omissionem ist als strafrechtlicher Begriff das unechte Unterlassungsdelikt und bezeichnet die Übertretung einer Verbotsnorm durch Unterlassung; kausal im Sinne des Gesetzes ist somit alles, bei dessen Anderssein der Erfolg nicht eingetreten wäre.

Begriffs-Nr.: 243

Englisch: Delictum commissivum per omissionem (261)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email