Decharge-Erteilung

Die Decharge-Erteilung enthält die Erklärung, dass gegen die entlasteten Organe aus deren Geschäftsführung während einer bestimmten Geschäftsperiode keine Forderungen (mehr) geltend gemacht werden. Sie reicht nur so weit als allfällige Verletzungen aus den der Generalversammlung zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich waren.

Begriffs-Nr.: 234

Englisch: Decharge issue (248)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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