Concursus duarum
Concursus duarum ist der Untergangsgrund der Einzelforderung durch anderweitige Herbeiführung desselben konkreten Erfolges, während die vertragliche Erfüllung unmöglich wird.
Begriffs-Nr.: 214
Englisch: Concursus duarum (183)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020