Bucheffekten

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft war, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden konnte (OR 965), ein verbrieftes Recht, das die Depotbank im Safe aufbewahrt. Bucheffekten (Wertpapier ohne Papier) werden bei einer zentralen Verwahrstelle (Bank / Fondsleitung etc.) hinterlegt und bleiben dort im Verwahrsystem. Die zentrale Vewahrstelle führt Effektenkonti zugunsten der Verwahrstellen, diese zugunsten der Inhaber der Wertrechte. Das BEG schafft ein neues Vermögensobjekt sui generis, die Bucheffekte. Bucheffekten sind gemäss der Legaldefinition in Art. 3 BEG vertretbare (fungible) Forderungs- oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Emittentin, die einem Effektenkonto bei einer Verwahrungsstelle gutgeschrieben sind (lit. a), und über welche die Kontoinhaber nach den Vorschriften des BEG verfügen können (lit. b). Wichtigstes Element dieser Definition ist die Gutschrift im Effektenkonto, die sowohl für die Entstehung (Art. 6) als auch für die Verfügung über Bucheffekten (Art. 24) konstitutive Wirkung hat.

Begriffs-Nr.: 195

Englisch: Book entry securities (133)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

Print Friendly, PDF & Email