Beweisnotstand

Der Beweisnotstand ist jene prozessuale Lage, die besteht, wenn die angerufenen Beweismittel untergegangen oder überhaupt nie vorhanden gewesen sind.

Begriffs-Nr.: 178

Englisch: Lack of evidence (507)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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