Beweisnotstand
Der Beweisnotstand ist jene prozessuale Lage, die besteht, wenn die angerufenen Beweismittel untergegangen oder überhaupt nie vorhanden gewesen sind.
Begriffs-Nr.: 178
Englisch: Lack of evidence (507)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020