Betreibungshandlung
Die betreibungsrechtliche Betreibungshandlung ist die behördliche, gegen den Schuldner gerichtete Massnahme, wodurch die Schuldbetreibung in ein fortgeschrittenes Stadium gebracht wird.
Begriffs-Nr.: 171
Englisch: Debt collection action (246)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020