Befehl

Der militärische Befehl ist die allein auf den militärischen Dienstbereich bezogene und gestützt auf die Gehorsamspflicht fordernde Willenserklärung. Der rechtswidrige Befehl hat keine bindende Kraft und kann daher nur Entschuldigungsgrund sein. Dies, da der zur Befehlserteilung Berechtigte kann die Rechtsordnung nicht ausser Kraft setzen.

Begriffs-Nr.: 141

Englisch: Command (167)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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