Ausnahmegericht

Das Ausnahmegericht nach Bundesverfassung ist ein solches, dass im Hinblick auf einen in Aussicht stehenden konkreten Fall aus bestimmten, insbesondere politischen Gründen, neben der normalen Gerichtsorganisation ad hoc eingesetzt wird.

Begriffs-Nr.: 125

Englisch: Special court (802)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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