Auseinandersetzung
Die gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung ist die aufgrund der Schlussbilanz zu erfolgender Verteilung von Geld- oder Übernahmewerten an die Gesellschafter (einfache Gesellschaft oder Personengesellschaften).
Begriffs-Nr.: 119
Englisch: Dispute (296)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020