Auflage

Die zivilrechtliche Auflage ist die mit einer unentgeltlichen Zuwendung verbundene Nebenbestimmung, der gemäss dem Empfänger zu einer Leistung zu einem bestimmten Zweck verpflichtet wird. Insbesondere die erbrechtliche Auflage ist eine Verfügung von Todes wegen, durch welche einer Person die Verpflichtung auferlegt wird, zu einem bestimmten Zwecke etwas zu tun oder zu lassen, ohne dass einem Begünstigten ein diesbezügliches Forderungsrecht erwächst.

Begriffs-Nr.: 114

Englisch: Edition (319)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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