Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein durch seine sozialen Zielsetzungen zu einem einheitlichen Rechtsgebiet zusammengefasster Inbegriff teils privatrechtlicher, teils öffentlichrechtlicher Natur nach begründeten Rechten und Pflichten.

Begriffs-Nr.: 106

Englisch: Labour law (506)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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